Sie haben Ihr Fahrzeug verändert, getunt oder auch eigene Umbauten durchgeführt?
In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von uns beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen.
Durch unsere jahrelange Erfahrung und Tätigkeit im Tuningbereich und der engen Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord sind Einzelabnahmen §19/2 (21) StVZO in einem gewissen Rahmen möglich.
Wenn Ihre Umbauten fertig gestellt sind, führen wir Ihr Fahrzeug beim TÜV vor und erledigen alle weiteren, notwendigen Schritte.
Auch wenn Sie Hilfe bei der Abnahme des historischen Kennzeichens (H-Kennzeichen) gemäß §23 StVZO benötigen, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten der Abnahmen sowie deren Kosten.